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Zuständigkeit

Das  Forensisch-therapeutische Zentrum Garsten hat neben den Aufgaben als allgemeine Strafvollzugsanstalt für männliche Insassen auch die Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses; dies betrifft vor allem den Vollzug von Untersuchungshaft. Es ist überdies für den Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Strafzeit von in der Regel mehr als 18 Monaten sowie für den Vollzug freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen ("Maßnahmenvollzug") an zurechnungsfähigen Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 2 StGB) zuständig.

Die Belagskapazität beläuft sich auf insgesamt 279 Haftplätze.