Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Zuständigkeit

Die Justizanstalt Feldkirch hat als landesgerichtliches Gefangenenhaus die Aufgabe, Strafhaften bis zu 18 Monaten an Erwachsenen und bis zu 6 Monaten an Jugendlichen zu vollziehen. Darüber hinaus fällt auch die Anhaltung in Untersuchungshaft im Bundesland Vorarlberg in ihre Zuständigkeit. Dabei werden sowohl Männer als auch Frauen in Feldkirch angehalten. Die Belagskapazität der Justizanstalt Feldkirch beläuft sich auf insgesamt 121 Haftplätze.


Elektronisch überwachter Hausarrest

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Feldkirch Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden. 

Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über  Elektronische Eingaben “ möglich.