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Geschichtliches

Für das Bundesland Vorarlberg wurde im Jahre 1850 ein Landesgericht geschaffen, in dem über drei Stockwerke verteilt die Arresträume des Gefängnisses, der so genannten „Fronfeste“ mit einem „Belagsraum für 45 Individuen“ gebaut wurden. Da die Raumverhältnisse in der „Fronfeste“ sehr beengt waren und der bauliche sowie sanitäre Zustand des Gefängnisses zu wünschen übrig ließ, führte dies immer wieder zur Forderung nach einem neuen Standort.

In verschiedenen Berichten der 1890er Jahre, die im Stadtarchiv Feldkirch aufliegen, heißt es unter anderem:

  • Die Aufgangsstiege für das Kreisgericht dient als solche auch für die Arreste; es ist dies ein großer Missstand, weil Beamte und Parteien immerfort mit den Häftlingen auf der Stiege zusammentreffen, die Speisen sowie das Wasser zur Reinigung der Arreste etc...
  • „Im dritten Stock am Ende des Ganges des Gebäudes befindet sich in einem Kasten ein Altar, auf welchem nach Öffnen der Flügeltüren den am Boden knienden Sträflingen am Sonntag die Messe gelesen wird…“
  • Die Zellen besitzen nicht die im § 5 alinea (Absatz) 9 der Allerhöchsten Entschließung vom 24. 8. 1949, RGBl. Nr. 376 vorgeschriebene Größe, sondern sind viel kleiner und überdies zu Zeiten stark überfüllt. Es werden bis zu sechs Arrestanten in einer Zelle untergebracht.

Auch um die Sicherheit nach außen schien es in diesem Gefängnis nicht zum Besten bestellt gewesen zu sein. Unter anderem heißt es in einem Bericht…

· Einzelne Häftlinge des Gefangenenhauses Feldkirch hätten in einem Gasthaus in Feldkirch einen eigenen Stammtisch eingerichtet …

Nachdem auch eine in Erwägung gezogene Verlegung des Gefängnisses in die Schattenburg Feldkirch verworfen wurde, beauftragte das Justizministerium am 28.2.1897 das Oberlandesgericht Innsbruck und dieses den Präsidenten des Kreisgerichtes Feldkirch, mit Erhebungen über die Möglichkeit des Erwerbes eines Grundstückes für die Neuerrichtung des Gefangenenhauses und eines Gerichtsgebäudes in Feldkirch.

Um eine Verlegung des Kreisgerichtes nach Bregenz, der Landeshauptstadt, zu vermeiden, erklärte sich die Stadt Feldkirch im August 1897 bereit, ca. 6500 m² Baugebiet kostenlos zur Verfügung zu stellen und aus eigenen Mitteln eine direkte Zufahrt aus der Stadt heraus herzustellen sowie eine Brücke über die Ill zu errichten, um den Standort zu erschließen.

Nach einer längeren Zeit des „Stockens“ erteilte am 7.3.1900 das k.k. Finanzministerium nach Erstellung eines „Lokalitätenprogrammes“, die grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung eines Neubaus auf Staatskosten. Nach Zustimmung der Stadt Feldkirch statt 6500 m² Grund, 8500 m² Baugrund kostenlos zur Verfügung zu stellen, stand dem Bau eines neuen Justizgebäudes „auf der grünen Wiese“ nichts mehr im Wege.

Am 29.1.1903 wurde mit der Ausstockung begonnen, am 23.2.1903 erfolgte der erste Spatenstich. Die Aufrichtsfeier fand bereits am 21.11.1904 statt und im Sommer 1905 wurde der Bau vollendet. Die ersten Räume des Gebäudes wurden im September 1905 bezogen. Am 30.10.1905 fand schließlich die feierliche Eröffnung des neuen Justizgebäudes im Schwurgerichtssaal mit anschließender Übergabe an die Nutzer statt.

Im Jahre 1964 wurde die Justizanstalt Feldkirch um einen Trakt aufgestockt und den damaligen Bedürfnissen entsprechend saniert. Von 1992 bis 1996 erfolgte eine Generalsanierung, um die Anstaltsstruktur zu verbessern und dem europäischen Standard anzugleichen. Der Kostenaufwand dieser Generalsanierung belief sich auf 4,7 Millionen Euro.


Haupteingang der Justizanstalt

Durch die Generalsanierung der Justizanstalt wurden alle Hafträume mit abgetrennten WC-Anlagen, Warm- und Kaltwasser, Strom, Radio und TV Anschlüssen ausgestattet.