Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, und Karfreitag finden die Amtsstunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich "Besucherinformationen".
Erreichbarkeit
Telefon: +43 5522 72374 DW 883
Fax: +43 5522 72374 DW 819
Adresse
6800 Feldkirch
Graf Hugo Wuhrgang 2
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie am Flughafen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Feldkirch mit den Zügen der ÖBB bis zum Bahnhof Feldkirch und anschließender Fahrt mit dem Stadtbus Feldkirch - Linie 1 oder 3 - bis zur Haltestelle "Landesgericht" oder Fußweg (ca. 15 Minuten).
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich rund um die Liegenschaft, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.
Gebührenpflichtige Parkplätze
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Parkgebühr: 1,10 Euro pro Stunde
Gebührenpflichtige Tiefgarage - Reichenfeld
Montag bis Sonntag 00.00 - 24.00 Uhr
Parkgebühr: 1,50 Euro pro Stunde
Bankverbindung
IBAN: AT280100000005460188
BIC: BUNDATWW