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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Eisenstadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus und daher in erster Linie für den Vollzug von Untersuchungshaften, die in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Eisenstadt fallen, zuständig. Überdies sind Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten an männlichen und weiblichen Insassen zu vollziehen. 

Die Maximalbelagsfähigkeit beträgt 175.