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Zuständigkeit

Das Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten ist neben dem Forensisch-therapeutischen Zentrum Göllersdorf zweite justizielle Einrichtung für psychisch kranke Rechtbrecher nach § 21 Abs. 1 sowie Abs. 2 StGB, welche unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB) bzw. aufgrund dem Vorliegen einer schweren psychischen Störung eine Straftat begangen haben. Im hiesigen Kompetenzzentrum für Maßnahmenvollzug finden insgesamt 171 Untergebrachte in zehn offen gestalteten Wohngruppen in Einzel- und Doppelzimmern Platz (eine davon für Frauen im Maßnahmenvollzug).


Das klientenzentrierte Behandlungs- und Betreuungsprogramm ist nach den Grundsätzen  und anerkannten Methoden der Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik ausgerichtet. Das Ziel ist der Abbau der einweisungsrelevanten Gefährlichkeit. Wichtig hierfür ist die (Wieder-)Erlangung lebenspraktischer und sozial stabilisierender Kompetenzen, sodass eine bedingte Entlassung durch das zuständige Gericht erreicht werden kann, weil ein deliktfreies Lebensmanagement als möglich erachtet wird. Fokussierend auf dieses Ziel wird im Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten von Seiten des umfassenden multiprofessionellen Teams dem Ausgleich von Defiziten, der Förderung der Krankheitseinsicht und Beziehungsfähigkeit, der aktiven Mitarbeit in Bezug auf die (medikamentöse) Behandlung, der Nutzung von persönlichen Ressourcen und der Arbeitsprogression ein großes Augenmerk gewidmet. Diese Ziele werden durch die spezielle sozialtherapeutische Orientierung der Einrichtung sowie durch die individuellen Therapiemaßnahmen der einzelnen Berufsgruppen erreicht.