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Landesgericht Klagenfurt

Landesgericht Klagenfurt

Öffnungszeiten

Maßnahmen - COVID-19

Um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern, ist in den parteiöffentlichen Bereichen ein Gesichtsschutz nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regeln zu tragen. Weiters ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter (idealerweise 1,5 bis 2 Meter) zu wahren. Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal befindet das Entscheidungsorgan.


Amtsstunden:      7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.


Parteienverkehr:

Außer in dringenden Fällen nur nach telefonischer Voranmeldung im Justiz-Servicecenter

Telefonnummer  +43 463 5840 DW 373 490 

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


JUSTIZ-SERVICECENTER

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefonnummer +43 463 5840-373 490

Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und dient der Erledigung einfacher Anliegen.

Für den Amtstag ist eine Voranmeldung erforderlich. Anmeldungen werden im Justiz-Servicecenter entgegengenommen.

Amtstag

Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 463 5840
Fax: +43 463 5840 373300

Adresse

9020 Klagenfurt
Josef Wolfgang Dobernigstraße 2

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Justizgebäudes sind gebührenpflichtige Kurzparkzonen (in der Purtscherstraße und am Heuplatz) sowie gebührenpflichtige Garagen ("Theatergarage" in der Josef Wolfgang Dobernigstraße und EKZ-City Arkaden am Viktringer Ring) vorhanden.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Buslinien der Klagenfurter Stadtwerke bis zur Haltestelle Heuplatz

Buslinien der ÖBB- Postbus bis zur Haltestelle Sankt Veiter Ring.

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.

Beim Landesgericht Klagenfurt ist eine mobile Anlage (Furman PL-Pro DMC) für das induktive Hören vorhanden, die mit zwei Mikrofonen bestückt ist.

EINGANGSKONTROLLE

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden  - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT96 0100 0000 0547 0604
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT82 0100 0000 0547 1050
BIC: BUNDATWW

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