Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31
Telefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Servicecenter:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Protokollaranträge werden ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31 aufgenommen.
(Achtung: Neuanträge und Eingaben zu laufenden Verfahren sind aufgrund der geltenden Verfahrensvorschriften per Mail nicht erlaubt)
Akteneinsicht:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835
Gebäudeöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - Terminvergabe unter +43 3452 82835 31
Erreichbarkeit
Telefon: +43 3452 82835
Fax: +43 3452 82835 57
Adresse
8430 Leibnitz
Kadagasse 8
Parkmöglichkeiten
In den Nebenstraßen sowie in der Tiefgarage gegenüber möglich.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Amtsgebäudes. Weiters sind ein Lift und ein barrierefreies WC vorhanden.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen unterzogen. Sollte es aufgrund dessen zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT66 0100 0000 0547 0271
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT44 0100 0000 0547 0958
BIC: BUNDATWW