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Öffnungszeiten

Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.

Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung unter +43 3142 21665

(außer in dringenden Fällen)


telefonischer Parteienverkehr:

Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - nur nach Terminvergabe unter +43 3142 21665

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 3142 21665

Fax: +43 3142 26427

Adresse

8570 Voitsberg

Dr. Christian Niederdorfer-Str. 1

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Bahnhof Voitsberg ist ca. 10 Gehminuten entfernt.

Die Bushaltestelle am Hauptplatz ist nur wenige Gehminuten entfernt.

Parkmöglichkeiten

befinden sich in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen rund um das Gebäude in der Kirchengasse bzw. in der Schillerstraße.

Ein Gratisparkplatz befindet sich in der Bahnhofstraße in einer Entfernung von ca. 5 Gehminuten.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

mit dem Zug (Graz-Köflacher Bahn) bis zum Bahnhof Voitsberg verbunden mit einer Gehzeit von ca. 10 Minuten

mit dem Bus bis zur Haltestelle Hauptplatz Voitsberg und einer Gehzeit von ca. 3 Minuten.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreier Zugang ist bis ins Hochparterre möglich

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT52 0100 0000 0547 0329

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT49 0100 0000 0547 0965

BIC: BUNDATWW