Staatsanwaltschaft Eisenstadt

Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Diese zeitliche Einschränkung gilt für den gesamten Verkehr nicht vorgeladener Personen (einschließlich beruflicher Parteienvertreter) in den ha Amtsräumen sowie für den Parteienverkehr im Rahmen telefonischer Kontaktaufnahmen. Der gesamte Parteienverkehr erfolgt ausnahmslos erst nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Aufgrund der gegenwärtigen Gefahrenlage (COVID-19) ist der Parteienverkehr derzeit nur eingeschränkt möglich. Ein persönliches Erscheinen ist ausschließlich in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für dringende Anzeigeerstattungen richten Sie Ihre Anliegen schriftlich an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt oder wenden sich an die nächste Polizeidienststelle.
Erreichbarkeit
Adresse
Wiener Straße 9
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt vor dem Justizzentrum Eisenstadt auf der Wiener Straße befindet sich die Haltestelle "Eisenstadt Landesgericht", die von verschiedenen öffentlichen Buslinien angefahren wird.
Parkmöglichkeiten
Im Bereich des Gerichtsgebäudes ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden. An der rechten Gebäudeseite (Zufahrt über Reitschulgasse) finden sich kostenfreie Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Barrierefreiheit
Zugang
Der Eingang in das Justizzentrum Eisenstadt (Neubau) ist barrierefrei. Aufzug und barrierefreies WC sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch