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Öffnungszeiten


Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz idgF werden für den allgemeinen Parteienverkehr folgende Regelungen angeordnet:

• Eine persönliche Vorsprache im Servicecenter des Justizzentrums St. Pölten ist außerhalb von gerichtlichen Ladungen ausschließlich Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.30 Uhr möglich.

Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter des Justizzentrums St. Pölten unter 02742/809/Durchwahl 334 wird empfohlen.

Allgemeine Informationen finden sich auf der Website der Justiz www.justiz.gv.at.

• Der Amtstag des Landesgerichtes St. Pölten in Arbeits- und Sozialrechtssachen und des Bezirksgerichtes St. Pölten ist am Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Für die Vorsprache am Amtstag ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine werden nach telefonischer, in dringenden Fällen persönlicher Voranmeldung im Servicecenter (Anmeldung bis spätestens am Vortag 15.00 Uhr) vergeben.

• Die Anzahl der Besucher bei öffentlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen oder mündlichen Streitverhandlungen in Zivilsachen kann durch sitzungspolizeiliche Verfügungen der Vorsitzenden beschränkt werden.

• Eine Weigerung, sich den in der Hausordnung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zu unterziehen, die infolge der Einlassverweigerung dazu führt, dass eine zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Verfahrenshandlung nicht vorgenommen oder einer Verpflichtung im Gericht nicht nachgekommen wurde, ist als unentschuldigte Säumnis anzusehen (§ 16 Abs 5 GOG).

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr

Das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts.

Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 2742 809

Fax: +43 2742 79566

Adresse

3100 St. Pölten

Schießstattring 6

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Gerichtsgebäude ist vom Hauptbahnhof zu Fuß innerhalb weniger Minuten über die Julius Raab-Promenade erreichbar.

Parkmöglichkeiten

Stellplätze für Fahrzeuge nach § 29b Abs. 4 StVO befinden sich auf dem Vorplatz, sonstige Parkplätze sind in geringer Zahl in der Umgebung vorhanden, Parkgaragen befinden sich in unmittelbarer Umgebung in 3100 Bräuhausgasse 1 und 3100 Julius Raab-Promenade 27

Barrierefreiheit

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT15 0100 0000 0546 1101

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT69 0100 0000 0546 1778

BIC: BUNDATWW