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Bewährungshilfe

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Die Resozialisierungshilfe für Straffällige in Österreich umfasst die Bewährungshilfe als richterliche Maßnahme statt oder nach einer Haft, aber auch die Haftentlassenenhilfe ohne richterliche Anordnung.

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz bietet der Verein NEUSTART österreichweit diese Betreuungsangebote an.  Die Dienstleistungen von NEUSTART umfassen neben der Hilfe für Täter:innen und Opfer auch Präventionsmaßnahmen.


Bewährungshilfe

Ziel der Bewährungshilfe ist es, verurteilte Straftäter:innen wieder in die Lage zu versetzen, ein deliktfreies Leben zu führen. Neben der Unterstützung bei der Schaffung einer Wohnmöglichkeit und der beruflichen Integration ist die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe eine intensive Arbeit an der Rückfallprävention. Ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung ist daher die Bearbeitung der Straftat mit dem Ziel der Verantwortungsübernahme und der Erarbeitung von prosozialen Handlungsalternativen, um zukünftig straffrei leben zu können.

Darüber hinaus gibt es spezielle Deliktgruppen, für die besondere Betreuungsvorkehrungen getroffen werden.

So gibt es für die Betreuung von Sexualstraftäter:innen spezielle Regelungen. Radikalisierte Klient:innen, die nach § 278 b bis f StGB verurteilt wurden, werden von Spezialist:innen betreut, die dafür eine Zusatzausbildung durchlaufen haben.

Ein besonderes Augenmerk wird auch auf den Bereich der „häuslichen Gewalt“ gelegt. Hier arbeitet NEUSTART nach den Standards einer „opferschutzorientierten Täter:innenarbeit“. Dabei wird eng eng mit den Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern etc.) kooperiert, um damit den Schutz des Opfers vor weiterer Gewalt zu gewährleisten.

Weitere Betreuungsangebote

Neben den Angeboten der Bewährungshilfe stellt die Nachbetreuung von Haftentlassenen eine wesentliche Säule der Resozialisierungshilfe dar. Alle Insass:innen werden vom Sozialen Dienst darüber informiert, dass sie zur Vorbereitung ihrer Entlassung Unterstützung durch Mitarbeiter:innen von NEUSTART in Anspruch nehmen können. Neben der Unterstützung in sozialen Belangen, wie z.B. Wohnungs- und Arbeitssuche, Unterstützung und Abklärung versicherungsrechtlicher Fragen und Schuldenregulierung, ist die Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Reduzierung der persönlichen Rückfallsgefährdung ein wichtiger Teil der Beratung.

Insass:innen, die keine Bewährungshilfe als gerichtliche Weisung erhalten haben, können entweder das Unterstützungsangebot der Haftentlassenenhilfe in Anspruch nehmen oder aber um Bewährungshilfe auf freiwilliger Basis ersuchen.

Darüber hinaus stehen der Justiz auch die Konfliktregelung zwischen Täter:innen und Opfern (Tatausgleich), die gemeinnützigen Leistungen und der elektronisch überwachte Hausarrest als Maßnahmen mit sozialarbeiterischer Betreuung durch NEUSTART-Mitarbeiter:innen zur Verfügung.

Einrichtungen von NEUSTART gibt es in allen Bundesländern. NEUSTART bietet auch die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen, Schulsozialarbeit, Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten, Startwohnungen sowie in Wien und Oberösterreich Betreutes Wohnen und ein Arbeitstraining an.

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Verein NEUSTART