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Wozu braucht man die Staatsanwaltschaft?

Es gibt 4 Oberstaatsanwaltschaften, 17 Staatsanwaltschaften und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaften sind für die Aufklärung und Verfolgung von gerichtlichen Straftaten zuständig. Sie führen das Ermittlungsverfahren gemeinsam mit der Kriminalpolizei. Die Staatsanwaltschaft ist Leiterin des Ermittlungsverfahrens und kann der Kriminalpolizei Anordnungen erteilen z.B.: Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachung. Wenn alle wichtigen Beweise gesichert sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, das Verfahren eingestellt wird oder sie – allenfalls nach Erfüllung von Bedingungen – von der Verfolgung zurücktritt (Diversion). Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, dann vertritt sie die Strafsache vor Gericht. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website der Staatsanwältevereinigung.


Link
Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (staatsanwaelte.at)


Was sind „gerichtliche“ Straftaten?

Gerichtlich strafbare Taten sind beispielsweise Mord, Diebstahl, Vergewaltigung. Diese Delikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) festgeschrieben und werden an einem unabhängigen Strafgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ist nur für gerichtliche Straftaten zuständig.

Es gibt auch Verwaltungsstraftaten. Dabei handelt es sich hingegen um Strafen wie z.B. Falschparken oder Lärmbelästigung. Diese werden von der zuständigen Behörde (Magistrat, Polizei) mit einem Bescheid verhängt. Dagegen können Sie bei einem Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. 

Mehr dazu erfahren Sie unter anderem auf oesterreich.gv.at:

Verwaltungsgerichte


Welche Rolle kommt der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren zu?

Die Staatsanwaltschaft wahrt die Interessen des Staates im Bereich der Strafrechtspflege. Anders ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Außerdem vertritt die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren den Staat als Anklägerin in einem Gerichtsverfahren. Die Anklage wird im Plädoyer bei Gericht vorgetragen. Die:der Angeklagte kann einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin als Verteidiger:in beauftragen. In manchen Fällen muss die:der Angeklagte anwaltlich vertreten sein. Ein:e Verteidiger:in hält nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auch ein Plädoyer. Auch sie bzw. er hält ein Plädoyer.


Welches Ziel verfolgt die Staatsanwaltschaft bei der „Strafrechtspflege“?

Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, in einem Ermittlungsverfahren die Wahrheit zu erforschen: Wurde eine gerichtlich strafbare Handlung begangen und wer hat sie begangen? Dabei sind alle Tatsachen, die für und gegen eine beschuldigte Person sprechen von Bedeutung. Das Gesetz spricht davon, dass alle Umstände – jene zur Belastung und jene zur Verteidigung des Beschuldigten – mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln sind. Das heißt, dass sowohl belastende, als auch entlastende Beweise mit der gleichen Sorgfalt ermittelt werden. Die Ermittlungen werden nicht von einem erwarteten Ergebnis geleitet.


Wann war die Arbeit der Staatsanwaltschaft erfolgreich?

Der Erfolg der staatsanwaltschaftlichen Arbeit im Ermittlungsverfahren liegt in der Aufklärung des wahren Sachverhalts. Das heißt: eine vollständige Aufklärung dessen, was in der Realität wirklich passiert ist. Eine Einstellung bedeutet nichts anderes, als dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit unvoreingenommen und unparteilich erledigt hat. Am Ende des Ermittlungsverfahrens kann sich eben auch herausstellen, dass der beschuldigten Person kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte. Ein Ermittlungsverfahren kann dann eingestellt werden, wenn die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung der beschuldigten Person besteht. Den Erfolg der Staatsanwaltschaft kann man also nicht an einer hohen Verurteilungsquote messen.


Wie definiert die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit selbst?

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind ausgebildete Richter:innen. Ihr Berufsethos ist daher - genauso wie bei Richter:innen - von Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit geprägt. Aber auch die Verschwiegenheitspflicht und Diskretion spielen eine große Rolle. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben ausschließlich das Gesetz als Maßstab vor Augen.


Welche Verantwortung trägt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit?

Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten ist bewusst, dass Ermittlungshandlungen besonders in die Rechte der Beschuldigten und unter Umständen auch Dritter eingreifen. Der gesetzliche „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ muss daher bei jeder Amtshandlung berücksichtigt werden. Besonders starke Eingriffe in die Privatsphäre von Beschuldigten, wie etwa Hausdurchsuchungen, müssen außerdem von einem unabhängigen Gericht genehmigt werden.


Was bedeutet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt das Abwägen von Maßnahmen im öffentlichen Interesse gegenüber Einschnitten in private Interessen und Grundrechte. Konkret bedeutet das, dass Maßnahmen mit geringem öffentlichem Interesse und zugleich starken Eingriffen in private Freiheiten nicht angewandt und stattdessen andere Mittel herangezogen werden sollten.