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Korruptionsermittlungen

Der Begriff Korruption stammt vom lateinischen Wort corrumpere und bedeutet verderben, vernichten oder auch bestechen (https://www.ti-austria.at/worum-es-geht/korruptions-grundwissen/definition-von-korruption/). Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Die Korruption – also die Bestechung von Beamtinnen bzw. Beamten und Geschenkannahme durch diese – war sogar bereits im römischen Recht als eine Art „Kavaliersdelikt“ erfasst und wurde als Verstoß gegen den Anstand angesehen. Später wurde ein Straftatbestand eingeführt, wobei die Annahme von Geld, Ess- oder Trinkwaren und kleinen Geschenken ausgenommen war. Seit dem 18. Jahrhundert gibt es ein Delikt, das „von Bestechung der Richter:innnen, und Amtspersonen“ handelt. Sowohl das passive Annehmen von Geschenken als Form der „treulosen Eigennützigkeit“ als auch das aktive Schenken als „boshafte Verführung“ wurden strafbar, weil beide Handlungen als „Urquelle von Ungerechtigkeiten“ galten.


Warum ist es so wichtig, gegen Korruption zu kämpfen?

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Bürger:innen darauf verlassen können, dass sie tatsächlich gleichbehandelt werden – unabhängig davon, welche einflussreichen und mächtigen Personen jemand privat kennt. Würde in einem Rechtsstaat nicht bestraft werden, wenn Personen gute Kontakte auf illegale Weise zu ihrem Vorteil nutzen, und würden Anti-Korruptionsbehörden diese Art von Verhalten nicht strafrechtlich verfolgen, so wäre Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz (Gleichheit aller Staatsbürger:innen vor dem Gesetz) nicht mehr von Nutzen.


Was sagt das Gesetz zum Thema Korruption?

Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) stellt Verletzungen der Amtspflicht und Korruption unter Strafe. Das Allgemeinrechtsgut, das dadurch geschützt werden soll, ist laut Obersten Gerichtshof (OGH) die „Sauberkeit, Reinheit und Unverkäuflichkeit der Amtsführung“. Auch der Vertrauensschutz der Allgemeinheit in die Amtsführung soll sichergestellt werden.

Die am häufigsten vorkommenden Korruptionsdelikte sind der Amtsmissbrauch (§ 302 StGB), bei dem Beamtinnen bzw. Beamte wissentlich ihre Amtsgewalt missbrauchen, um dadurch andere Personen in ihren Rechten zu schädigen sowie die Bestechlichkeit (§ 304 StGB), die Bestechung (§ 307 StGB), die Vorteilsannahme (§ 305 StGB) und die Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB). Zwei Drittel aller Verurteilungen wegen Korruptionsdelikten betreffen § 302 StGB. Amtshandlungen sind dabei z.B. das Absehen von einer Festnahme und Unterlassen einer Anzeige oder die Herstellung eines „Parkpickerls“ oder auch die bescheidmäßige Verlängerung der Sperrstunde eines Lokals.


Was können Sie tun, wenn Ihnen Missstände im eigenen Umfeld auffallen?

Bei der hierfür zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt es ein internetbasiertes Hinweisgebersystem, ein sogenanntes „Whistleblower-System“. Die Strafverfolgungsbehörde muss diese anonymen Meldungen „von Amts wegen“ prüfen.

https://www.justiz.gv.at/wksta/


Warum braucht es eine starke Anti-Korruptionsbehörde?

Die Anzahl an Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen hat im letzten Jahrzehnt zugenommen. Das sind Delikte wie beispielsweise Bilanzfälschung, Insiderhandel und Untreue – aber auch Geldwäsche.

In einem demokratischen Rechtsstaat gilt, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wenn sich aber nun Täter:innen komplexer Konstruktionen und Technologien bedienen, um sich zu bereichern, dann ist das schwieriger nachzuweisen, als beispielsweise ein einfacher Ladendiebstahl. In einem Rechtsstaat gilt aber auch die Unschuldsvermutung. Daher braucht es eine spezialisierte und starke Anti-Korruptionsbehörde, welche die rechtswidrigen Vermögensflüsse umfassend aufklärt und in einem Gerichtsverfahren auch konkret beweisen kann.

In Österreich gibt es seit 2011 die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Sie ist die Anti-Korruptionsbehörde der Justiz. Ziel ist es, die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte in einer einzigen Strafverfolgungsbehörde zu bündeln.


Was unterscheidet die WKStA von den „regulären“ Staatsanwaltschaften?

Der erste Unterschied betrifft die Organisation: Die WKStA ist die einzige Staatsanwaltschaft, die bundesweit für Wirtschafts- und Korruptionsfälle zuständig ist.

Der zweite Unterschied betrifft die Zuständigkeit: Die WKStA verfolgt ausschließlich schwere Amts- und Korruptionsdelikte, Wirtschaftsstrafsachen mit einem Schaden über fünf Millionen Euro und sogenannte „Bilanzfälschungsdelikte“ bei größeren Unternehmen.

Der dritte Unterschied liegt im Personal: Um bei der WKStA als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt tätig zu sein, muss man eine einschlägige Ausbildung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht absolviert haben. Neben den rund 40 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten arbeiten zusätzlich noch Expertinnen und Experten aus dem Finanz-, Wirtschafts- und IT-Bereich bei der WKStA. Diese unterstützen die Juristinnen und Juristen beispielsweise bei der Analyse von Bilanzierungsunterlagen und Bankkontoauszügen sowie bei der Entschlüsselung und Konvertierung von Daten.

https://www.justiz.gv.at/wksta/