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Rechtsauskünfte

Das Bundesministerium für Justiz stellt durch Herausgabe von Broschüren und Publikationen Rechtsinformationen bereit. Solche Informationsquellen können die Rechtslage naturgemäß nur allgemein, vom Einzelfall abgehoben darstellen. Wenn Sie selbst ein konkretes Rechtsproblem im Zivil- oder Strafrecht haben, ist es zweckmäßig, fachkundigen Rat einzuholen.

Unter der (innerhalb von Österreich) kostenlosen Nummer 0800 112 112 "Notruf für Opfer" erhalten alle Betroffenen von Straftaten umfassende Unterstützung und professionelle Beratung durch Rechtsanwält*innen. Der "Notruf für Opfer" wird vom Bundesministerium für Justiz finanziert.

Die "Erste Anwaltliche Auskunft - Verbrechensopferberatung" findet in Rechtsanwaltskanzleien bzw. in Rechtsanwaltskammern statt. Nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Beratung erteilen die jeweiligen Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern. Die Beratung erfolgt unentgeltlich. 

In den meisten Rechtsanwaltskammern in den einzelnen Bundesländern wurde ein anwaltlicher Journaldienst an Wochenenden und Feiertagen eingerichtet.

"Notmaßnahmen" und Verhaltensratschläge des anwaltlichen Journaldienstes werden nach dem Rechtsanwaltstarif verrechnet.

Weiters erhalten Sie in jeder Notariatskanzlei in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notare eine umfassende Rechtsberatung. Dabei ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich.

Darüber hinaus bieten unter anderem nachstehende Institutionen unentgeltliche Auskünfte im jeweiligen Aufgabenbereich: Die Volksanwaltschaft, die Kammern für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammern, die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft, die Ingenieurkammern, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Kammern für Land- und Forstwirtschaft, die Vereinigung österreichischer Industrieller, der Arbeitsgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, ARBÖ, ÖAMTC, die Mietervereinigung Österreichs, der Österreichische Mieter- und Wohnungseigentümerbund, der Mieterschutzverband Österreichs, die Haus- und Grundbesitzerorganisationen, Jugendämter, Schuldnerberatungsstellen, Familienberatungsstellen, die Vereine für Sachwalterschaft, der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, der Verein für Konsumenteninformation, die Bundessozialämter und die Arbeitsinspektorate.

Im Bundesministerium für Justiz ist auch eine Auskunftsstelle eingerichtet. Diese ist in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der innerhalb Österreichs kostenlosen Nummer 0800-99 99 99 (bzw. aus anderen Ländern unter der Telefonnummer +43 1 526 36 86) erreichbar.

Beachten Sie, dass die Auskunftsstelle zu laufenden Gerichtsverfahren und zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren keine Auskunft erteilen darf. Das Bundesministerium für Justiz ersucht um Verständnis, dass keine konkrete, auf den Einzelfall abstellende Rechtsberatung erteilt werden darf. Das Bundesministerium für Justiz ist nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern, in gerichtliche Verfahren einzugreifen oder diese auch nur zu kommentieren.

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