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Patientenanwaltschaft

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Überblick

Die zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie ist ein besonders intensiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Aus diesem Grund sind dafür seit 1991 im Unterbringungsgesetz (UbG) bestimmte Voraussetzungen und eine zwingende gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Auch weitere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte psychiatrisch untergebrachter Patientinnen:Patienten (z.B. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Einschränkungen des Kontakts mit der Außenwelt, ärztliche Behandlungen) sind auf Antrag vom Gericht zu überprüfen. 

Damit die betroffenen Patienten ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, werden von den nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz anerkannten Vereinen Patientenanwältinnen:Patientenanwälte namhaft gemacht:

  • vom Verein VertretungsNetz für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien

  • vom Institut für Sozialdienste für das Bundesland Vorarlberg

Die Patientenanwältinnen:Patientenanwälte vertreten die Patientinnen:Patienten gegenüber der Anstalt und im gerichtlichen Überprüfungsverfahren und unterstützen sie bei Problemen im Zusammenhang mit der Unterbringung. Sie sind besonders ausgebildet, von der Anstalt unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dienstleistungen der Patientenanwaltschaft sind grundsätzlich kostenlos.

Unterstützung und Beratung

Wenn Sie in einer psychiatrischen Anstalt oder Abteilung untergebracht sind, haben Sie das Recht, sich mit der zuständigen Patientenanwältin bzw. dem zuständigen Patientenanwalt zu besprechen. Die Anstaltsleitung hat dafür zu sorgen, dass Sie erfahren, wer Ihre Patientenanwältin bzw. Ihr Patientenanwalt ist, und Ihnen eine Besprechung zu ermöglichen.

Darüber hinaus berät Sie die Patientenanwaltschaft in allen Fragen der Unterbringung und des Aufenthalts in einer psychiatrischen Anstalt. Dieses kostenlose Beratungsangebot steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie sich freiwillig in einer psychiatrischen Anstalt aufhalten, oder wenn Sie Angehörige:r einer bzw. eines Betroffenen sind.

Auch wenn Sie in einer psychiatrischen Anstalt arbeiten oder sonst mit diesem Thema befasst sind, steht Ihnen die Patientenanwaltschaft für Auskünfte zur Verfügung. 

Kontakt

Die Standorte der Patientenanwaltschaft befinden sich in der Regel direkt in der Anstalt. Die Namen und Büroadressen der für die einzelnen Anstalten namhaft gemachten Patientenanwältinnen bzw. Patientenanwälte sind auch in der Ediktsdatei kundgemacht.

Für Fragen zur Erreichbarkeit der Patientenanwältinnen:Patientenanwälte sowie für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den zuständigen Verein bzw. Standort.

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