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Weiterführende Informationen

Dem Bundesministerium für Justiz ist es ein Anliegen, Informationen über die Prozessbegleitung der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Studie zur Prozessbegleitung

Das Bundesministerium für Justiz fördert die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bereits seit dem Jahr 2000. Im Jahr 2006 wurde beim Institut für Konfliktforschung eine Untersuchung des Status quo der Prozessbegleitung in Auftrag gegeben.

Berücksichtigt werden sollten dabei Erfahrungen mit der und Erwartungen an die Prozessbegleitung zum einen von Seiten der eingebundenen Akteurinnen:Akteure (die vom Bundesministerium für Justiz geförderten Anbieter:innen von Prozessbegleitung, Rechtsanwälte:Rechtsanwältinnen, Polizei, Richter:innen, Staatsanwälte:Staatsanwältinnen sowie Jugendwohlfahrt – nunmehr Kinder- und Jugendhilfeträger – und Kinder- und Jugendanwaltschaften), zum anderen von Seiten der betreuten Gewaltopfer.

Die Studie finden Sie nachfolgend unter Downloads.

Tätigkeitsbericht Prozessbegleitung für die Jahre 2012 bis 2021

Im Jahr 2011 wurde die Prozessbegleitungs-Abrechnungsdatenbank in Betrieb genommen. Über diese Datenbank werden sämtliche Prozessbegleitungsleistungen mit dem Bundesministerium für Justiz abgerechnet. Auf Basis der gespeicherten Daten wurde nun der "Tätigkeitsbericht Prozessbegleitung" für die Jahre 2012 bis 2021 erstellt.

Der Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der für die einzelnen Opfergruppen erbrachten Prozessbegleitungsleistungen und die dafür aufgewendeten Kosten.


Den Tätigkeitsbericht finden Sie nachfolgend unter Downloads.