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Bewährungs-Hilfe

Wenn Straf-Täter und Straf-Täterinnen aus dem Gefängnis entlassen werden,
kann das Gericht Bewährungs-Hilfe für sie anordnen.

Es gibt aber auch die Haft-Entlassenen-Hilfe.
Diese wird nicht vom Gericht angeordnet.

In Österreich hat das Bundes-Ministerium für Justiz
den Verein NEUSTART für die Bewährungshilfe beauftragt.
NEUSTART ist für die Betreuungs-Angebote
für Täter und Täterinnen nach dem Gefängnis zuständig.
NEUSTART bietet außerdem Hilfe für Opfer
und Präventions-Maßnahmen an.
Präventions-Maßnahmen sollen verhindern,
dass Menschen eine Straftat begehen.

Wann gibt es Bewährungs-Hilfe?

Richter und Richterinnen ordnen Bewährungs-Hilfe in diesen Fällen an:

  • Wenn eine Bewährungs-Strafe
    statt einer Gefängnis-Strafe verhängt wird.
  • Wenn Täter und Täterinnen aus dem Gefängnis entlassen werden.

Was ist die Aufgabe der Bewährungs-Hilfe?

Bewährungs-Hilfe soll Tätern und Täterinnen dabei helfen,
dass sie ihr Leben anders führen und ihre Einstellung ändern.
Sie sollen keine neuen Straf-Taten begehen.

Bewährungs-Helfer und Bewährungs-Helferinnen unterstützen
die Personen bei Problemen im Alltag.
Sie helfen zum Beispiel dabei,
dass sie eine Wohnung und eine Arbeit finden.
So können die entlassenen Täter und Täterinnen ein neues Leben beginnen.

Wenn das Gericht keine Bewährungs-Hilfe anordnet

Auch dann gibt es die Möglichkeit einer Nachbetreuung von Menschen,
die aus dem Gefängnis entlassen werden:

  • Sie können um Haft-Entlassenen-Hilfe ansuchen.
  • Sie können Bewährungs-Hilfe freiwillig in Anspruch nehmen.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins NEUSTART
unterstützen die Menschen,
damit sie ihre Entlassung aus dem Gefängnis gut vorbereiten können.

Es gibt Unterstützung bei:

  • Wohnungssuche
  • Arbeitssuche
  • Versicherungen
  • Schulden

So wird die Gefahr verringert,
dass die entlassenen Täterinnen und Täter wieder eine Straf-Tat begehen.

Unterstützung gibt es auch bei diesen Themen:

  • Regelung von Konflikten
    zwischen den Tätern und Täterinnen und ihren Opfern.
  • Gemeinnützige Leistungen.
    Das sind Arbeiten zum Wohl der Gemeinschaft.
    Täter und Täterinnen können gemeinnützige Arbeit leisten,
    wenn sie eine Geld-Strafe nicht bezahlen können.
  • Elektronisch überwachter Haus-Arrest.
    Täter und Täterinnen dürfen das Gefängnis verlassen.
    Sie müssen aber ein elektronisches Gerät am Bein tragen.
    Das ist die sogenannte Fuß-Fessel.
    Dieses Gerät sendet ein Signal an die Behörde,
    die für die Überwachung zuständig ist.
    Diese Behörde wird alarmiert,
    wenn der Täter oder die Täterin den erlaubten Bereich verlässt.

Was bietet der Verein NEUSTART noch an?

  • Beratung von Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen werden
  • Kommunikations-Ausbildung
  • Arbeits-Ausbildung
  • Vermitteln von gemeinnütziger Arbeit
  • Drogen-Beratung
  • Familien-Betreuung
  • Sozial-Arbeit an Schulen
  • Jugend-Hilfe
  • Hilfe für Opfer von Verbrechen

Es gibt in allen österreichischen Bundesländern
Einrichtungen des Vereins NEUSTART.