Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften
Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form.
Seit 2013 besteht die Möglichkeit, Eingaben und Beilagen an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion (Chipkarte oder Handysignatur) mit den auf der Website "Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften" (www.eingaben.justiz.gv.at) zur Verfügung stehenden Online-Formularen zu übermitteln.
Den Link zur Eingabenseite und Informationen zur Bürgerkarte finden Sie nachstehend.
Links:
Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften
Aktualisiert am:
01.02.2019
Ansprechperson:
Dr. Thomas Gottwald