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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Folgende Rechte können in das Grundbuch eingetragen werden: das Eigentum, das Wohnungseigentum, das Pfandrecht, das Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Zusätzlich zu den dinglichen Rechten können unter anderem noch Vor- und Wiederkaufsrechte, Bestandsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote eingetragen werden.

Die Bedeutung des Grundbuchs liegt vor allem darin, dass die erwähnten („dinglichen“) Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können (Eintragungsgrundsatz) und dass jede:r grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen kann (Vertrauensgrundsatz).

Das Grundbuch besteht aus dem sogenannten Hauptbuch (dem eigentlichen Grundbuch), in dem die aufrechten Grundbuchseintragungen in Grundbuchseinlagen enthalten sind; aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (oder Historisches Einlagenverzeichnis), in das gelöschte oder geänderte Eintragungen aus den aufrechten Grundbuchseinlagen übertragen werden und aus der Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den Grundbuchseintragungen zugrunde liegen, zB der Kaufvertrag beim Erwerb des Grundeigentums durch Kauf).

Um das Auffinden von Grundbuchseinlagen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, gibt es Hilfsverzeichnisse. Das Grundstücksverzeichnis ermöglicht die Suche nach Grundstücken einer Katastralgemeinde, über das Anschriftenverzeichnis können die von den Städten und Gemeinden vergebenen Grundstücksadressen abgefragt werden. Das Personenverzeichnis enthält die Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen). Für die Suche über das Personenverzeichnis bedarf es eines rechtlichen Interesses, weshalb dieser Bereich nicht allgemein freigeschaltet ist. Generell dienen die Hilfsverzeichnisse vor allem zum Auffinden der Grundbuchseinlagen, in denen die Rechtsverhältnisse an Grund und Boden wiedergegeben werden.

Das Grundbuch kann kostenpflichtig über JustizOnline abgefragt werden. Weitere Möglichkeiten der Abfrage finden sie im Menü rechts unter Grundstücksdatenbank.