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Richtlinien zum Gebühren- und Einbringungsrecht (GGG-Richtlinie TP 5 und 6) – Gebühren für Insolvenz-, Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren

Die GGG-Richtlinie TP 5 und 6 befasst sich mit der Bestimmung, der Bemessungsgrundlage, der Zahlungspflicht und der Fälligkeit von Gerichtsgebühren für das Insolvenz-, Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren in der Fassung nach dem RIRUG BGBl. I Nr. 147/2021.