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Firmenbuch

Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.

Das Firmenbuch besteht aus dem so genannten Hauptbuch (dem eigentlichen Firmenbuch), in dem die Firmenbucheintragungen enthalten sind, und aus der Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z.B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz).

Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger:innen eingetragen:

  • Einzelunternehmen
  • offene Gesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sparkassen
  • Privatstiftungen
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Europäische Genossenschaften (SCE)
  • sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Jeder:Jedem Rechtsträger:in wird im Firmenbuch eine Nummer, die Firmenbuchnummer, zugewiesen, bestehend aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben. 

Das Firmenbuch kann kostenpflichtig über JustizOnline abgefragt werden. Weitere Möglichkeiten der Abfrage finden sie im Menü rechts unter Firmenbuchabfrage.