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Ziele und Aufgaben

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Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die wichtigsten Aufgaben der österreichischen Justiz sind

  • die Gerichtsbarkeit in Zivil-, Außerstreit- und Handelssachen, in Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie in Strafsachen,
  • der Strafvollzug und die Bewährungshilfe,
  • sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung in diesen Bereichen.

Ihre Aufgaben nimmt die Justiz im Geiste der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Rahmen der geltenden Rechtsordnung wahr. Das Vertrauen in die volle Funktionstüchtigkeit der Justiz ist unverzichtbares Fundament für ein Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Justiz verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • eine gerechte und sichere Gesellschaft
  • Rechtsschutz durch unabhängige Richter:innen
  • Erbringung der Leistungen der Justiz als großes Dienstleistungsunternehmen

Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe.

Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen. Sie entscheiden nach einem förmlichen Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie über strafrechtliche Anklagen. Die Entscheidungen werden von Richter:innen gefällt, die unabhängig, unabsetzbar, unversetzbar, unparteilich und nur an die Rechtsordnung gebunden sind.

Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden. Sie nehmen vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahr. Dies umfasst primär die Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess.

Der Strafvollzug untersteht der Leitung des Bundesministeriums für Justiz. Der Strafvollzug umfasst 28 Justizanstalten mit 14 Außenstellen, die Strafvollzugsakademie, die Wiener Jugendgerichtshilfe sowie die Bewährungshilfeeinrichtungen. Diese sind zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichtet. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, diese steht jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.

An der Spitze der Justizverwaltung steht die:der Bundesminister:in für Justiz, die:der das Bundesministerium für Justiz leitet. Wie alle Bundesminister:innen gehört auch die:der Bundesminister:in für Justiz zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung. Der:dem Bundesminister:in für Justiz obliegt die politische Koordinations- und Leitungsfunktion im Justizressort sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen.