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Leitbild

Eine funktionierende und verlässliche Justiz ist der Grundpfeiler eines demokratischen Rechtsstaates. Die österreichische Justiz bekennt sich zu dieser Verantwortung und steht für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Sie gewährleistet eine unabhängige Rechtsprechung und handelt unter Achtung der Grund- und Freiheitsrechte in sozialer Verantwortung.

Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen in einem förmlichen Verfahren entscheiden. Sie sind auf Grund der Gesetze eingerichtet und mit unabhängigen, unabsetzbaren, unversetzbaren, unparteiischen und nur an die Rechtsordnung gebundenen Richterinnen und Richtern besetzt.

Teil der Justiz sind auch die Staatsanwaltschaften, die vor allem die Interessen des Staates in Strafverfahren vertreten. Ihnen obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Entscheidung über die Anklage und die Vertretung der Anklage vor den Gerichten. In Erfüllung dieser Aufgaben sind sie von den Gerichten unabhängig.

Schließlich umfasst die österreichische Justiz auch noch die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser), die Einrichtungen der Bewährungshilfe, den Bundeskartellanwalt und die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.

Die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung ist die wichtigste Aufgabe der Justizverwaltung. An ihrer Spitze steht die Bundesministerin für Justiz, die als oberstes Verwaltungsorgan und Mitglied der Bunderegierung für die Koordination und oberste Aufsicht über das Justizressort und alle dazugehörigen Dienststellen verantwortlich ist.

Durch ihre Leistungen und insbesondere durch eine objektive, faire und unabhängige Führung von Verfahren durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer sichert die österreichische Justiz den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich maßgeblich.