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Strafvollzug

Die Leitung

Die Leitung des Strafvollzuges liegt beim Bundesministerium für Justiz. Dort ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

Die rechtliche Grundlage

Primäre rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in Österreich ist das Strafvollzugsgesetz 1969. Von den darauf aufbauenden generellen Vorschriften ist die Vollzugsordnung für Justizanstalten hervorzuheben.

Weitere Informationen

Durch den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Webbereich mit weiteren Informationen über die österreichischen Strafvollzugseinrichtungen.