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Staatsanwaltschaften

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwält*innen obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen bzw. Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamtinnen bzw. Fachbeamte.

Liste der Staatsanwaltschaften