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Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz)

Auf der dritten Organisationsebene sind die vier Oberlandesgerichte eingerichtet.

Sie befinden sich in Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Graz (für Steiermark und Kärnten), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) und Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg). Diese Gerichtshöfe zweiter Instanz entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte.

Daneben kommt diesen Gerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Die Präsident:innen der Oberlandesgerichte leiten die Justizverwaltung aller im jeweiligen Sprengel gelegenen Gerichte; sie unterstehen in dieser Funktion nur noch direkt der bzw. dem Bundesminister:in für Justiz.

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