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Der Bundeskartellanwalt

Die Bundeskartellanwältin bzw. der Bundeskartellanwalt wurde mit der Kartellgesetznovelle 2002 im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz eingerichtet. 

Aufgabe der Bundeskartellanwältin bzw. des Bundeskartellanwalts ist die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht. Darunter fallen nicht nur Kartellrechtsfälle im engeren Sinne, sondern auch Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder Zusammenschlussverfahren.

Die Bundeskartellanwältin bzw. der Bundeskartellanwalt ist – neben der im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft angesiedelten Bundeswettbewerbsbehörde – Amtspartei: Damit hat sie bzw. er zum Zwecke der Wahrung der öffentlichen Interessen auch in solchen kartellgerichtlichen Verfahren Parteistellung, in denen sie bzw. er nicht Antragsteller:in ist.

Eingaben, die sich auf eine erst beabsichtigte Anmeldung eines Zusammenschlusses beim Kartellgericht beziehen, sollten jedoch besser nicht an die Bundeskartellanwältin bzw. den Bundeskartellanwalt, sondern direkt an die Bundeswettbewerbsbehörde gerichtet werden. Die Bundeskartellanwältin bzw. der Bundeskartellanwalt behandelt solche Eingaben nicht selbst, sondern leitet diese nur an die Bundeswettbewerbsbehörde weiter.

In Eingaben an die Bundeskartellanwältin bzw. den Bundeskartellanwalt kann insbesondere angeregt werden, Anträge auf Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht zu stellen. 

Bundeskartellanwalt ist seit 1. September 2020 Mag. Heinz Ludwig Majer, MBA.


Kontakt

 
Bundeskartellanwalt
Mag. Heinz Ludwig Majer, MBA

Bundeskartellanwalt-Stellvertreter
Mag. Gustav Stifter

Bundeskartellanwalt-Stellvertreterin
Mag.a Verena Strasser

juristische Mitarbeiterin

Sonja Rentz, LL.M.


Schmerlingplatz 11
1016 Wien

Telefon: +43 (0) 1 52 1 52 0
Fax: +43 (0) 1 52 1 52-3690