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Gerichtspraxis

Gerichtspraxis: Voraussetzungen

Die Zulassung zur Gerichtspraxis setzt einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss voraus.

An den meisten Universitäten in Österreich wird ein Diplomstudium und darauf aufbauend auch ein Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften angeboten. Das gilt beispielsweise für die Universitäten Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien. Das Diplomstudium wird mit dem akademischen Grad „Magistra bzw. Magister der Rechtswissenschaften“ abgeschlossen, das Doktoratsstudium mit dem Grad „Doktor:in der Rechtswissenschaften“. Bereits der Abschluss des Diplomstudiums ermöglicht den Zugang zur Gerichtspraxis.

Andere Universitäten hingegen bieten ein juristisches Bachelorstudium, ein Masterstudium und (zum Teil auch) ein Doktoratsstudium an. Das ist beispielsweise an der Wirtschaftsuniversität Wien der Fall. Das Bachelorstudium wird mit dem akademischen Grad „LL.B.“, das Masterstudium mit dem Grad „LL.M.“ abgeschlossen. In diesem Fall ist der Abschluss des Masterstudiums (LL.M.) für den Zugang zur Gerichtspraxis erforderlich.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Gerichtspraxis. Auch Personen, die an einer ausländischen Hochschule ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können zur Gerichtspraxis zugelassen werden. Sie müssen allerdings der deutschen Sprache soweit mächtig sein, dass sie dem Gang einer Gerichtsverhandlung folgen können.

Gerichtspraxis: Aufgaben

Die Gerichtspraxis kann an jedem Monatsersten angetreten und durch schriftliche Erklärung jederzeit unterbrochen werden. Rechtspraktikantinnen:Rechtspraktikanten sollen den Gerichtsbetrieb möglichst umfassend kennenlernen. Zu diesem Zweck wird eine Zuteilung zu verschiedenen Gerichten vorgenommen. Rechtspraktikantinnen:Rechtspraktikanten werden für vorbereitende Arbeiten, aber auch als Schriftführer:innen eingesetzt.

Gerichtspraxis: Anmeldung

Rechtspraktikantinnen:Rechtspraktikanten stehen in einem Ausbildungsverhältnis zum Staat und erhalten für ihre Tätigkeit einen sogenannten Ausbildungsbeitrag.

Den Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis richten Sie an die:den Präsidentin:Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts. Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsangebot des jeweiligen Oberlandesgerichts:

Link:

Rechtspraktikantengesetz (RPG)