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Entwicklung der Familien- und Jugendgerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe wurde mit 1. Jänner 2012 an den Standorten Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Bezirksgericht Innsbruck, Bezirksgericht Amstetten (zuständig auch für Bezirksgerichte Haag, Waidhofen/Ybbs, Melk, Ybbs/Donau) und Bezirksgericht Leoben (auch zuständig für die Bezirksgerichte Bruck/Mur und Mürzzuschlag) als Modellversuch eingeführt. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde die Familiengerichtshilfe gesetzlich verankert.

Mit 1. Februar 2013 wurde der Modellbetrieb an den bisherigen Standorten in den Regelbetrieb übernommen und mit dem schrittweisen Ausbau der Familiengerichtshilfe begonnen.

Mit Juli 2013 wurden die Standorte der Familiengerichtshilfe bei den Bezirksgerichten der neun Landeshauptstädte eingerichtet, ergänzt um das Bezirksgericht Wiener Neustadt samt Umland.

Seit 1. Juli 2014 steht die Familiengerichtshilfe österreichweit allen Bezirksgerichten zur Verfügung.

Im Jahr 2015 wurde die Familiengerichtshilfe um die Agenden der Jugendgerichtshilfe erweitert und lauten die Standorte in der Folge „Familien- und Jugendgerichtshilfe“.

Der erste Ausbauschritt der Jugendgerichtshilfe erfolgte mit 1. Juni 2015 in den Sprengeln der Oberlandesgerichte Graz und Innsbruck.

Seit 1. Dezember 2015 ist die Jugendgerichtshilfe bundesweit verfügbar.

Für Wien gibt es insofern eine Sonderlösung, als die Agenden der Jugendgerichtshilfe durch die eigenständig arbeitende Wiener Jugendgerichtshilfe wahrgenommen werden.