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Abklärung

Die Abklärung, auch Clearing genannt, muss vor der gerichtlichen Bestellung einer Erwachsenenvertreterin bzw. eines Erwachsenenvertreters durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen der Erwachsenenschutzvereine klären hier im Auftrag des Gerichts die Lebenssituation der erwachsenen Person ab und versuchen vor allem herauszufinden, ob Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestehen (Unterstützung durch das persönliche Umfeld, soziale Dienste etc.) oder andere Formen der Erwachsenenvertretung möglich sind. Dazu müssen sie mit der betroffenen Person und allenfalls auch mit ihrem Umfeld reden. Sie verfassen abschließend einen Bericht über die soziale Situation und ihre Erhebungen und leiten diesen dem Gericht weiter. Das Gericht entscheidet dann unter anderem auf Basis dieser Grundlagen und auch nach einem eigenen persönlichen Eindruck (Erstanhörung), ob und in welchem Umfang eine Vertretung notwendig ist. Das Verfahren kann auch eingestellt werden. Auch in anderen Verfahrensschritten kann oder muss ein Clearing durchgeführt werden, zum Beispiel vor der gerichtlichen Genehmigung einer dauerhaften Wohnortveränderung.