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Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die österreichischen Gerichte behandeln pro Jahr auf ihren vier organisatorischen Ebenen über 2,7 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Diese gerichtlichen Leistungen werden in verschiedenen Sachgebieten („Gattungen“) erbracht.

Die Anfallszahlen sind in nahezu allen Sparten im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und nähern sich wieder dem Niveau von 2019, also jenem vor der weltweit vorherrschenden SARSCoV‐2‐Pandemie; in der Sparte Außerstreitsachen liegen die Anfallszahlen sogar bereits über jenen im Jahr 2019. Ein im Vergleich zum Jahr 2022 rückläufiger Anfall war im Bereich der Grundbuchssachen festzustellen; dieser ist vorwiegend durch den Rückgang der Immobilienkäufe zu erklären.

Strafsachen sind in den Medien sehr oft präsent, nehmen jedoch in der Mengenbetrachtung der von den Gerichten erbrachten Leistungen nur eine untergeordnete Rolle mit rund drei Prozent des jährlichen Gesamtanfalls ein.

Die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege werden von den Staatsanwaltschaften, der Wirtschafts‐ und Korruptionsstaatsanwaltschaft, den Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen und belaufen sich auf jährlich rund 0,5 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Nach einem starken Anfallsrückgang während der Pandemie stiegen die Zahlen im letzten Jahr wieder deutlich an.

Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU‐Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU‐Haushalts vor. Derzeit sind drei Staatsanwält:innen aus Österreich bei der EUStA beschäftigt. Im Jahr 2023 gab es 165 Geschäftsfälle in Strafsachen.


Stand: Februar 2024