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Schutzmaßnahmen für Notbetrieb an Gerichten verlängert

Justizministerin Alma Zadić verstärkt den internen Kanzleibetrieb. Darüber hinaus werden Pläne für eine sichere Verhandlungstätigkeit an den Gerichten entwickelt.

"Österreichs Gerichtsbetrieb wird die kommenden Wochen weiterhin stark eingeschränkt stattfinden. Dringende Verhandlungen wird es wie bisher in der Coronakrise geben; im Hintergrund wird intensiv aufgearbeitet werden", so Justizministerin Alma Zadić. "Im Zentrum der Maßnahmen steht sowohl die unabhängige Rechtsprechung im Krisenfall zu garantieren, als auch die Gesundheit der Bediensteten und Verfahrensparteien zu schützen."

Die Corona-Maßnahmen, die ab Dienstag, den 14. April 2020 für den Gerichtsbetrieb gelten, sehen folgendermaßen aus:

Ausweitung des internen Kanzleibetriebs

Der interne Kanzleibetrieb wird in Maßen ausgeweitet. Diese erste vorsichtige Maßnahme ermöglicht, dass künftig auch nicht dringende Akten weitergereicht werden können. Eingehende Dokumente können verarbeitet werden und schriftliche Erledigungen durch Richter*innen und Staatsanwält*innen abgefertigt werden. Damit wird ein weiteres Anwachsen des Aktenrückstandes verhindert, der durch den Notbetrieb entstanden ist.

Parteienverkehr weiterhin eingeschränkt

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Bewegungsfreiheit zumindest bis Ende April stark eingeschränkt. Dieser Bestimmung entsprechend bleibt daher der Parteienverkehr vorerst auf die elementaren Verfahrens- und Parteienrechte beschränkt. Akteneinsicht oder fristwahrende Anträge und Eingaben sind nach telefonischer Voranmeldung weiterhin möglich.

Gerichtsverhandlungen in dringenden Fällen

Im Einklang mit den übrigen Maßnahmen der Bundesregierung finden Gerichtsverhandlungen weiterhin nur in besonders dringenden Ausnahmefällen statt. Das ist bei Strafverhandlungen der Fall, wenn sich die bzw. der Beschuldigte in Haft befindet. Sollten die technischen Voraussetzungen gegeben sein, findet die Vernehmung per Videokonferenz statt. Dafür werden Lizenzen für Zoom Business zur Verfügung gestellt und justizinterne Infrastruktur genutzt. Auch in Verfahren wegen häuslicher Gewalt, Unterbringungs- oder Insolvenzsachen soll möglichst verhandelt werden. Abgesehen von diesen Fällen werden die Richter*innen jeweils nach einer Interessen- und Gefahrenabwägung entscheiden, ob eine Gerichtsverhandlung abgehalten werden soll.

Weitere Schutzmaßnahmen

Im Eingangsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden je nach Verfügbarkeit Schutzmasken ausgegeben werden. Im Gerichtsgebäude gilt die Einhaltung des Mindestabstands. Um dies gewährleisten zu können, wird die Anzahl der im Gebäude gleichzeitig anwesenden Personen in einem überschaubaren Maß gehalten werden.

Ausblick

"Die Situation wird laufend neu bewertet und im Einklang mit den Maßnahmen der Bundesregierung stehen. Um die nächsten Schritte sicher vorzubereiten, wird ab 14. April 2020 in sämtlichen Dienststellen der Justiz evaluiert, inwieweit die vorhandene Infrastruktur einen sicheren Verhandlungsbetrieb zulässt und welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind", so Justizministerin Zadić abschließend.