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Heinz Ludwig Majer neuer Bundeskartellanwalt

Justizministerin Zadić überreicht Ernennungsdekret

Mit 1. September 2020 wurde Heinz Ludwig Majer auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten offiziell als neuer Bundeskartellanwalt für die nächsten fünf Jahre bestellt. Er folgt damit Dr. Alfred Mair, der Anfang des Jahres nach schwerer Krankheit verstorben ist, nach. Heute fand dazu die offizielle Dekretüberreichung mit Justizministerin Zadić im Palais Trautson statt. 

Majer ist 1973 geboren und kam im Jahr 1998 zur Justiz. Im Laufe seiner Karriere sowohl in der Rechtsprechung, als auch im Bundesministerium für Justiz in den Fachbereichen „Handels- und Gesellschaftsrecht“ und „Kartell- und Urheberrecht“ tätig. Zudem sammelte Majer mehrjährige Erfahrungen als Abgeordneter Nationaler Sachverständiger für die Europäische Kommission. Auch dort spezialisierte er sich auf die Bereiche Urheberrecht und Kartelle. 2011 wurde er Richter am Handelsgericht Wien und seit Oktober 2018 war er dem Bundeskartellanwalt zugeteilt. 

In Österreich gibt es die Funktion des Bundeskartellanwalts bereits seit 2002. Zentrale Aufgabe des Bundeskartellanwalts ist die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht. Darunter fallen nicht nur Kartellrechtsfälle im engeren Sinne, sondern auch Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder Zusammenschlussverfahren. 

Link:
Allgemeine Informationen zum Bundeskartellanwalt (Justiz > Justizbehörden)

Heinz Ludwig Majer mit Bundesministerin Zadic
Dr. Georg Kathrein, Mag. Heinz Ludwig Majer, Mag. Christian Auinger, Justizministerin Dr. Alma Zadic und Dr. Gerhard Jelinek