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Die Rolle des Oberlandesgerichts Wien

Das Oberlandesgericht Wien war während des Ermittlungsverfahrens zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Ermittlungsmaßnahmen und schließlich zur Entscheidung über Einsprüche gegen die Anklage berufen.

Im Ermittlungsverfahren wurden von den Beschuldigten rund 100 Rechtsmittel eingelegt, über die das Oberlandesgericht Wien nach einer gewissenhaften Prüfung entscheiden musste.

Auch gegen die mehr als 800 Seiten starke Anklage wurden Einsprüche eingelegt. Ein Einspruch gegen eine Anklage ist aus unterschiedlichen Gründen möglich: beispielsweise wenn die darin vorgeworfenen Taten nicht strafbar wären, wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist oder formale Mängel vorliegen, etwa wenn ein unzuständiges Gericht angerufen wird.

Die von den Angeklagten im BUWOG-Verfahren erhobenen Einsprüche betrafen vier verschiedene Themenkomplexe. Das Oberlandesgericht Wien entschied differenziert:

Thema 1: Zuschlag an ein Investmenthaus für den nachfolgenden Verkaufsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften

Zu diesem Themenkomplex wurde das Verfahren gegen drei Angeklagte eingestellt. Das Oberlandesgericht ging zwar von einem hinreichend geklärten Sachverhalt aus. Es hielt jedoch weder die Dringlichkeit des Verdachts, noch das Gewicht der zur Last gelegten Taten für ausreichend, um eine Verurteilung für möglich zu halten. Es sei 15 Jahre nach dem angenommenen Tatzeitraum auch von weiteren Ermittlungen eine Intensivierung des Verdachts nicht zu erwarten. Ein Beschuldigter war nur von diesem Punkt betroffen, der durch diese Entscheidung nicht weiter verfolgt wurde.

Thema 2: Veräußerung der Bundesanteile an der BUWOG und drei anderen Bundeswohnbaugesellschaften

Zu diesem Themenkomplex wies das Oberlandesgericht Wien die Anklageeinsprüche ab. Somit wurde die Anklage in diesem Punkt rechtskräftig.

Thema 3: Unterlassene Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften durch einen Gesamtverkauf

Zum diesem Themenkomplex wies das Oberlandesgericht die Anklage gegen einen Beschuldigten zurück, weil der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt gewesen sei. Dadurch wurde zu diesem Aspekt das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wieder eröffnet.

Thema 4: Einmietung von Finanzdienststellen im Terminal Tower Linz

Zu diesem Themenkomplex wies das Oberlandesgericht Wien die Anklageeinsprüche ab. Somit wurde die Anklage in diesem Punkt rechtskräftig.


Informationen zu Entscheidungen über Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren erteilt die Medienstelle des Oberlandesgerichts Wien.


Relevante Rechtsvorschriften:
§§ 210-215 StPO: Die Anklage, Inhalt der Anklageschrift, Einspruch gegen die Anklageschrift, Verfahren vor dem Oberlandesgericht


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