Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Das Ermittlungsverfahren

Der Anklage ging ein komplexes Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 55 Personen voraus, das im September 2009 begann. Es wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft Wien geführt, im September 2011 wurde es an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten. Ab April 2012 arbeitete dort nicht nur ein einzelner Staatsanwalt, sondern ein staatsanwaltschaftliches Team bestehend aus zwei Staatsanwält*innen und einem staatsanwaltlichen Teamleiter an den Ermittlungen.

Diese Ermittlungen waren auch aufgrund internationaler Verflechtungen äußerst aufwändig. Es wurden

  • 206 Aktenbände (mit jeweils mehreren 100 Seiten) aufgearbeitet,
  • zusätzlich 156.000 GB elektronische Daten untersucht,
  • 700 Vernehmungen von Zeug*innen, Beschuldigten und Auskunftspersonen durchgeführt,
  • 660 Maßnahmen wie zB Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches angeordnet,
  • 40 Rechtshilfeersuchen an andere Staaten gestellt,
  • Gutachten von sieben Sachverständigen eingeholt,
  • es erfolgte eine permanente Koordinierung mit der polizeilichen Sonderkommission, den Finanzbehörden sowie mit Eurojust,
  • schließlich wurden etliche Sichtungsverfahren bei Gericht geführt.

Sichtungsverfahren

Die genannten Sichtungsverfahren betreffen die Verwertbarkeit von Beweismitteln, die bei Träger*innen von Berufsgeheimnissen sichergestellt wurden. Dies betrifft Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, Steuerberater*innen oder Wirtschaftstreuhänder*innen. Dabei muss das Gericht überprüfen, ob diese Beweismittel für die Ermittlungen überhaupt verwendet werden dürfen. In diese Verfahren war die WKStA selbst nicht eingebunden, sondern darauf angewiesen, dass vom Gericht – mitunter erst nach einem Rechtsmittelverfahren - ein Ergebnis bekanntgegeben wurden.

Zahlreiche Rechtsmittel der Beschuldigten

Neben dem ungewöhnlichen Umfang der Ermittlungsmaßnahmen, den langwierigen Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden und den aufwändigen Sichtungsverfahren trug auch die Wahrung der Beschuldigtenrechte zur Dauer des Ermittlungsverfahrens bei. Beschuldigten stehen Rechtsmittel gegen Ermittlungsmaßnahmen offen, sie machten davon auch umfangreich Gebrauch. Insgesamt mussten die Gerichte im Ermittlungsverfahren rund 100 Rechtsmittel gewissenhaft prüfen und darüber entscheiden.

Berichtspflichtige Verfahren

Bei beiden Ermittlungsverfahren, also jenem der WKStA und jenem der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Telekom, handelte es sich um berichtspflichtige Verfahren. Die Ermittlungen der WKStA mündeten in einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Juli 2014. Auch die jeweiligen Anklageschriften wurden daher, wie im Gesetz vorgesehen, erst nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz eingebracht. Letzteres befasste damit auch den Weisungsrat.

Die WKStA brachte schließlich im Juli 2016 ihre Anklage ein. Im Mai 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage in der Causa Telekom.


Weitere Informationen zum Ermittlungsverfahren erteilt die Medienstelle der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).


Relevante Rechtsvorschriften:
§§ 110-114 StPO: Die Sicherstellung
§ 112 StPO: Das Sichtungsverfahren
§ 116 StPO: Auskunft aus dem Kontenregister und Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte
§§ 119-122 StPO: Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen
§§ 134-140 StPO: Überwachung von Nachrichten und andere Ermittlungsmaßnahmen


Lesen Sie hier weiter:
Informationen zur Rolle des Oberlandesgerichts Wien