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Informationsbroschüren zum Erwachsenenschutzrecht

BMVRDJ veröffentlicht Broschüren nun auch in serbokroatischer und türkischer Sprache

Mit dem am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht wurden die bis dahin geltenden Regelungen über das Sachwalterrecht völlig neu gestaltet. Die Autonomie und Selbstbestimmung betroffener Personen steht im Mittelpunkt.

Zur Information über die Neuerungen erstellte das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gemeinsam mit den Erwachsenenschutzvereinen eine umfassende Informationsbroschüre zum Erwachsenenschutzrecht. Diese wurde nun auch in die serbokroatische und türkische Sprache übersetzt.

Die Broschüre beinhaltet einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung und enthält Ausführungen zu den Rechten und Pflichten von vertretenen Personen und Vertreterinnen und Vertretern sowie den mit einer Vertretung verbundenen Kosten.

Die Broschüren stehen zum Download auf der Informationsplattform www.justiz.gv.at/erwachsenenschutz zur Verfügung.