Besucherinformationen für den Strafvollzug
Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Besuche von Insass:innen gemäß § 93 StVG und § 96 StVG sind seit 1. Juni 2022 wieder ohne Einschränkungen zulässig!
Auf die Hausordnung wird hingewiesen!
Nähere Informationen zur Besuchsanmeldung (Zeiten und Kontaktmöglichkeit) sind der „Besucherinformation“ bei der jeweiligen Justizanstalt zu entnehmen.
Überdies besteht zur Kompensierung und Aufrechterhaltung des Kontakts mit Angehörigen und sozialen Bezugspersonen weiterhin die Möglichkeit der Telefonie und gelegentlicher Videotelefonie, auf die auch die Besuchsinteressentinnen bzw. Besuchsinteressenten ausdrücklich hingewiesen werden.
Weitere Informationen:
Häufige Fragen – Corona und JustizCOVID-19 Rechtsgrundlagen für den Strafvollzug
2. COVID-19-Maßnahmenverordnung
Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021