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Handlungsfähigkeit

Handlungsfähig sein bedeutet, dass jemand im rechtlichen Zusammenhang Rechte und Pflichten durch eigenes Handeln erwerben oder eingehen kann. Die betreffende Person muss dafür entscheidungsfähig sein. Manchmal muss eine Person, damit sie handlungsfähig ist, noch weitere Voraussetzungen erfüllen: also zum Beispiel ein gewisses Alter aufweisen. Die Geschäftsfähigkeit (Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen), die Ehefähigkeit (Fähigkeit, eine Ehe einzugehen) und die Testierfähigkeit (Fähigkeit, ein Testament zu verfassen) sind besondere Arten der Handlungsfähigkeit.