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Entscheidungsfähigkeit

Unter der Entscheidungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang zu verstehen, seinen Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten. Sie wird im Zweifel bei Volljährigen vermutet. Sie ist die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit. Ein Beispiel: Ein Patient mit psychischer Erkrankung muss an seiner Lunge behandelt werden. Dazu bedarf es seiner Einwilligung. Hier muss der Patient verstehen, was eine Lunge ist, was bei dem medizinischen Eingriff passiert und welche Folgen die Operation oder die Unterlassung haben kann. Es geht jeweils darum, im Kern zu verstehen, worum es bei einer Entscheidung geht und dass sich die Person auch zu einer Entscheidung durchringen kann (und nicht etwa durch große Ängste daran gehindert wird).

Geminderte Entscheidungsfähigkeit liegt vor, wenn eine Person noch in Grundzügen versteht, was sie tut. Sie genügt als Voraussetzung für die gewählte Erwachsenenvertretung.