Geschäftsverteilung - Auszug
Eine Geschäftsverteilung enthält detaillierte Regelungen, die die anfallenden Geschäfte im Voraus auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte verteilen. Diese Regelungen werden gemeinsam mit zahlreichen weiteren Informationen in Form einer Geschäftsverteilungsübersicht kundgemacht, die im Amtsgebäude angeschlagen ist.
Zur leichteren Verständlichkeit wird hier nur ein Auszug aus
dieser Geschäftsverteilungsübersicht wiedergegeben, um eine erste Orientierung
über die Aufgabenbereiche der hier tätigen Bediensteten zu vermitteln. Dabei
sind gewisse Vereinfachungen unvermeidlich. Bitte beachten Sie, dass diese
Informationen daher nicht dazu geeignet sind, das für die Behandlung einer
bestimmten Sache im Einzelfall zuständige Organ mit Sicherheit zu ermitteln.