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Handelsgericht Wien

Handelsgericht Wien

Öffnungszeiten

COVID-19-Maßnahmen

Das Handelsgericht Wien arbeitet unter Beachtung von Schutzvorkehrungen so weit wie möglich im Normalbetrieb. Die (im Internet abrufbare) Hausordnung legt verpflichtende Vorsichtsmaßnahmen fest, die zum Teil von der aktuell gültigen Ampelfarbe der Corona-Ampel des Gesundheitsministers abhängig sind. Folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind hervorzuheben:

  1. Im gesamten Gerichtsgebäude gilt derselbe Standard, wie er zum gleichen Zeitpunkt für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vorgesehen ist. Lassen die allgemeinen Vorschriften für die Benützung der Öffis bspw. einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zu, ist dieser auch für das Betreten des Gerichtsgebäudes ausreichend. Bei Ampelstufe „Rot“: Jedenfalls FFP2-Maskenpflicht.

  2. Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Einhaltung der 3 G-Regel befindet das Entscheidungsorgan.
  3. Wer Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist, dem wird auch mit Ladung kein Einlass gewährt.
  4. Im gesamten Gerichtsgebäude ist ein Mindestabstand von einem Meter (empfohlen: 1,5 bis 2 Meter) zu anderen Personen einzuhalten. Bei Ampelstufe „Rot“: Mindestens zwei Meter.
  5. Der Parteienverkehr im Gerichtsgebäude ist auf 8 bis 12 Uhr beschränkt. Bei Ampelstufe „Orange“ oder Rot“: Vorsprache nur nach telefonischer Voranmeldung.

  6. Wir ersuchen Sie jedoch, soweit möglich nicht persönlich vorzusprechen. Telefonisch sind wir Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr für Sie erreichbar.

  7. Für Auskünfte zum Firmenbuch sowie für Firmenbuchauszüge wenden Sie sich bitte an die (nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben) zuständige Abteilung (Vermittlung über die Telefonzentrale 01/51528-0).

  8. Vorsprachen im Firmenbuch bei Richter*innen und Diplomrechtspfleger*innen erfordern eine telefonische Voranmeldung.

  9. Die Amtsbibliothek ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich von 13 bis 15.30 Uhr geöffnet. Bei Ampelstufe „Orange“ oder Rot“: Besuch für Externe nur nach telefonischer Voranmeldung (01/515 28 DW 305517).

  10. Die Einlaufstelle ist von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt. Wir ersuchen Sie jedoch, sie nur in wichtigen Fällen persönlich aufzusuchen. Eingaben können auch im Einlaufkasten vor dem Eingang (nächst der Garageneinfahrt) eingeworfen werden oder unter https://portal.justiz.gv.at (mit Bürgerkarte/Handysignatur) elektronisch eingebracht werden.

  11. Die Beglaubigungsstelle des BG Innere Stadt Wien kann nach Terminvereinbarung unter 01/515 28 DW 308709 oder DW 308710 aufgesucht werden.

Grundlegendes Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des neuen Virus so gering wie möglich zu halten. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!


Maria Wittmann-Tiwald
Präsidentin

Susanne Bollauf
Leiterin der Geschäftsstelle




Erreichbarkeit

Telefon: +43 1 51528
Fax: +43 1 51528 305599

Adresse

1030 Wien
Marxergasse 1a

Öffentliche Verkehrsmittel

S1, S2, S3, S7, U3, U4, O.

Parkmöglichkeiten

1. und 3. Bezirk sind Montag bis Freitag werktags von 9.00 bis 22.00 Uhr Kurzparkzone mit einer Parkdauer von zwei Stunden. Für die Landstraßer Hauptstraße und andere Geschäftsstraßen gilt eine örtlich gekennzeichnete Sonderregelung.

Im Gerichtsgebäude und im näheren Umkreis gibt es Garagen.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist über den linken Eingang möglich.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT77 0100 0000 0546 0470
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT25 0100 0000 0546 1503
BIC: BUNDATWW

Dienststelle

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