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Welche Berufe gibt es am Gericht?

An den österreichischen Gerichten gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsgruppen. Obwohl der Richter:innenberuf an einem Gericht wohl am präsentesten scheint, braucht es doch viel mehr Mitarbeiter:innen in verschiedenen Bereichen, um Fälle effizient abzuschließen.


Was macht ein:e Richter:in?

Der Richter:innenberuf ist sehr vielseitig. Die richterliche Tätigkeit umfasst die Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsführung, Recherche und Aktenaufbereitung, das Abfassen der Entscheidungen, die Ausbildung des richterlichen Nachwuchses und natürlich die laufende eigene Fortbildung.

Die Kernaufgabe eines:einer Richter:in besteht darin, in gerichtlichen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden, also die Rechtsprechung wahrzunehmen.

Richter:innen können die Termine ihrer Verhandlungen selbst festlegen; sie müssen ihre Anwesenheit am Gericht nach ihren Aufgaben, nicht aber nach festen Arbeitszeiten ausrichten. So können Richter:innen beispielsweise selbst entscheiden, wann und wo sie ihre Entscheidungen schreiben. Der Umfang der richterlichen Tätigkeit bestimmt sich nicht nach Arbeitszeit, sondern nach der Anzahl der zu erledigenden Akten.

Alle Verfahren sind registriert und müssen zu einem Abschluss gebracht werden. In entsprechenden Statistiken wird erfasst, wie lange ein Verfahren dauert, wann eine Entscheidung ergeht oder ob ein Akt überhaupt bearbeitet wird.

Nähere Informationen:

www.richtervereinigung.at

Karriere in der österreichischen Justiz 


Was macht ein:e Staatsanwalt:Staatsanwältin?

Die Staatsanwaltschaft ist für die „Strafrechtspflege“ zuständig. Das heißt, dass sie das Verfahren zur Aufklärung von Straftaten leitet und gemeinsam mit der Kriminalpolizei „von Amts wegen“, also von sich aus, oder aufgrund einer Anzeige, ermittelt.

Meistens erfährt die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige vom Verdacht einer Straftat. Die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt liest die Anzeige und falls sie:er einen Anfangsverdacht annimmt, prüft sie:er den Sachverhalt. Die Staatsanwaltschaft hat zu diesem Zweck die Befugnis, von allen Behörden die nötigen Auskünfte einzuholen. Sie kann der Kriminalpolizei Ermittlungen anordnen bzw. auch selbst Ermittlungen durchführen, wie beispielsweise Beschuldigte und Zeuginnen:Zeugen vernehmen.

Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringt die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.

Nähere Informationen:

Recht einfach erklärt (justiz.gv.at)

Karriere in der österreichischen Justiz


Was machen Diplomrechtspfleger:innen?

Sie sind für spezielle Aufgaben besonders ausgebildete Gerichtsbedienstete (Maturant:innen, keine Juristen:Juristinnen), denen bestimmte Zuständigkeiten für Zivilrechtssachen erster Instanz übertragen sind. Sie unterstehen in dieser Funktion nur den jeweils vorgesetzten Richter:innen und sind nur an deren Weisungen gebunden. In der Praxis arbeiten Diplomrechtspfleger:innen sehr selbständig.

Karriereportal der österreichischen Justiz


Was machen Gerichtsvollzieher:innen?

Der Wirkungskreis der Gerichtsvollzieher:innen umfasst vor allem das Aufsuchen von Verpflichteten und die Entgegennahme von Bargeld oder die Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen zur Hereinbringung der Schulden. Sie sind hauptsächlich in Exekutionsverfahren tätig. Diese Tätigkeiten werden von den Gerichtsvollzieher:innen zum großen Teil völlig eigenverantwortlich wahrgenommen.

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Was machen juristische Mitarbeiter:innen?

Juristische Mitarbeiter:innen im Justizressort sind am Bundesverwaltungsgericht tätig. Sie unterstützen Richter:innen in der Verfahrungsführung, konzipieren Entscheidungsentwürfe unter Fachaufsicht des:der verfahrensführenden Richter:in und führen konkrete Ermittlungsschritte (auf Grundlage konkreter Verfügungen) durch. Ausbildungsgrundlage ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

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Was machen Mitarbeiter:innen des Kanzlei- und Supportbereichs?

Mitarbeiter:innen im Kanzlei- und Supportbereich fungieren oftmals als erste Ansprechpersonen für Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte. Sie arbeiten außerdem tagtäglich mit Richter:innen zusammen und unterstützen sie bei administrativen Abläufen. Das Kanzlei- und Supportpersonal ist für die Koordinierung der Schriftstücke, die bei Gericht einlangen, für jene Schriftstücke, die abgefertigt werden, insbesondere die Abfertigung von Ladungen, und für die Ausfertigung von Entscheidungen zuständig.

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Wofür sind Justiz-Servicecenter zuständig?

Als erste Anlaufstelle für Auskunftserteilung und den allgemeinen Parteienverkehr dienen die Justiz-Servicecenter sowohl bei den Gerichten als auch den Staatsanwaltschaften. Diese Service-Einrichtung gibt es an jedem Landesgericht und an größeren Bezirksgerichten.

Nähere Informationen:

Serviceeinrichtungen der Justiz


Was machen (Gerichts-)Sachverständige?

Richter:innen sind Juristen:Juristinnen und müssen in anderen Gebieten nicht über das Fachwissen eines:einer Experten:Expertin verfügen. Deshalb können Richter:innen Sachverständige beauftragen, die gewisse Fragen aufgrund ihrer Sachkunde und Expertise beantworten können. Gebiete, in denen Sachverständige besonders oft herangezogen werden, sind beispielsweise medizinische Fragen, Kraftfahrzeuge/Straßenverkehr oder Bauangelegenheiten.

Werden Sachverständige von einem Gericht herangezogen, so handeln sie im gerichtlichen Auftrag. Sie unterstützen das Gericht und ergänzen das dort fehlende Fachwissen. Der gerichtliche Sachverständige ist unabhängig, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet und arbeitet dem Gericht zu.

Sachverständige können sich in eine vom jeweiligen Landesgericht zu führende Liste für ihr Fachgebiet eintragen lassen. Die allgemeine Beeidigung und Zertifizierung erfolgt nach gesetzlich geregelten Kriterien (die auch eine Überprüfung der Sachkunde beinhalten).

Sachverständige und Dolmetscher:innen (justizonline.gv.at)


Was machen Gerichtsdolmetscher:innen?

Ist eine der an einem Gerichtsverfahren beteiligten Personen (etwa eine der Verfahrensparteien oder ein:e Zeuge:Zeugin) der deutschen Sprache nicht (ausreichend) mächtig oder ergeben sich sonst sprachliche Schwierigkeiten, so kann ein:e Dolmetscher:in bestellt werden. Als Gerichtsdolmetscher:innen („allgemein beeidete:r und gerichtlich zertifizierte:r Dolmetscher:in“) werden dabei jene Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen bezeichnet, die für eine Bestellung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften besonders in Frage kommen. Sie weisen geeignete persönliche Voraussetzungen und Fachkenntnisse auf und erfüllen definierte Voraussetzungen.

Die allgemeine Beeidigung und Zertifizierung erfolgt nach gesetzlich geregelten Kriterien (die auch eine Überprüfung der Sachkunde beinhalten).

Sachverständige und Dolmetscher:innen (justizonline.gv.at)