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Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Ausgenommen ist das Finanzrecht. Dafür ist das Bundesfinanzgericht zuständig.

Beim Bundesverwaltungsgericht werden Beschwerden gegen Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes durch weisungsfreie und unabhängige Richterinnen und Richter überprüft.

Für Rechtssachen die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind, sind die neun Landesverwaltungsgerichte zuständig. (Außer es wird durch Gesetz anderes festgelegt.)

Die Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind vielfältig. 

Es werden behördliche Entscheidungen aus folgenden Bereichen überprüft:

  • Fremdenwesen und Asyl (beispielsweise wenn Ihr Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde).
  • Persönliche Rechte und Bildung (beispielsweise wenn die Höhe Ihrer Studienförderung aus Ihrer Sicht falsch bemessen wurde)
  • Soziales (beispielsweise haben Sie Zweifel, ob Ihre Versicherungszeiten richtig festgestellt wurden)
  • Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt (beispielsweise wurde Ihr Grundstück aus Ihrer Sicht nicht korrekt vermessen)

Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig:

  • Wenn Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einer Bundesbehörde eingebracht werden (Bescheidbeschwerde).
  • Wenn eine Behörde mit ihrer Entscheidung säumig ist (Säumnisbeschwerde).
  • Wenn eine Bedienstete oder ein Bediensteter einer Behörde einen individuellen Befehl ausspricht oder Zwang anwendet und dieses Verhalten für rechtswidrig erachtet wird (Maßnahmenbeschwerde).


Link:

Homepage des Bundesverwaltungsgerichts