Öffnungszeiten
Das Bezirksgericht Zwettl arbeitet im Normalbetrieb. Folgendes ist zu beachten:
- Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
- Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
Jede persönliche Vorsprache ist telefonisch anzukündigen.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 UhrEinlaufstelle:
Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 UhrParteienverkehr:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrTelefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 bis 15.30 UhrGrundsätzliche Information zum Amtstag
Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.
Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.
Amtstag
jeden Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2822 52863
Fax: +43 2822 52863-25
Adresse
3910 Zwettl, NÖ
Weitraer Straße 17
Parkmöglichkeiten
Vor dem Gebäude und seitlich entlang der Straße kann kostenfrei geparkt werden. Vor dem Gebäude befinden sich auch zwei reservierte Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude und ein Personenaufzug sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT81 0100 0000 0546 1077
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT43 0100 0000 0546 1761
BIC: BUNDATWW