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Öffnungszeiten

Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.

Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung unter +43 3142 21665

(außer in dringenden Fällen)

Im Gerichtsgebäude ist verpflichtend ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen einzuhalten.

telefonischer Parteienverkehr:

Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - nur nach Terminvergabe unter +43 3142 21665

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3142 21665

Fax: +43 3142 26427

Adresse

8570 Voitsberg

Dr. Christian Niederdorfer-Str. 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Bahnhof Voitsberg ist ca. 10 Gehminuten entfernt.

Die Bushaltestelle am Hauptplatz ist nur wenige Gehminuten entfernt.

Parkmöglichkeiten

befinden sich in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen rund um das Gebäude in der Kirchengasse bzw. in der Schillerstraße.

Ein Gratisparkplatz befindet sich in der Bahnhofstraße in einer Entfernung von ca. 5 Gehminuten.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

mit dem Zug (Graz-Köflacher Bahn) bis zum Bahnhof Voitsberg verbunden mit einer Gehzeit von ca. 10 Minuten

mit dem Bus bis zur Haltestelle Hauptplatz Voitsberg und einer Gehzeit von ca. 3 Minuten.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreier Zugang ist bis ins Hochparterre möglich

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT52 0100 0000 0547 0329

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT49 0100 0000 0547 0965

BIC: BUNDATWW