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Formulare

Hier finden Sie häufig benötigte Formulare.

Bitte beachten Sie:

  • Gerichtliche Eingaben können eine Gebührenpflicht auslösen (Gerichtgebührengesetz GGG)
  • Bei Angabe einer Kontoverbindung stimmen Sie zu, dass allfällige Gerichtsgebühren von der angegebenen Kontoverbindung eingezogen werden. Die Nichtangabe der Kontoverbindung bei einer gebührenpflichtigen Eingabe löst eine Steigerung der Gerichtsgebühr aus (§ 31 Abs. 1 GGG).
  • Für bestimmte Eingaben ist die Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt notwendig.
  • Die Übermittlung von Eingaben an das Bezirksgericht Vöcklabruck kann auf unterschiedliche Weise (elektronisch, per Post, persönlich) erfolgen. Übermittlungen per E-Mail sind nicht wirksam möglich.