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Amtstag

Am Amtstag können Sie einfache Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit einem anhängigen oder konkret beabsichtigten Gerichtsverfahren erhalten und einfache Klagen, Anträge oder Erkärungen zu Protokoll geben.

  • Anträge auf Vergleichsversuch
  • Anträge auf Zustellung
  • Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung
  • Protokolle nach Verbesserungsaufträgen
  • einfache Wiedereinsetzungsanträge
  • Anträge auf Räumungsexekution
  • Anträge auf Räumungsaufschub

Was im Rahmen des Amtstages nicht möglich ist:

  • allgemeine Rechtsberatung
  •  Rechtsauskünfte an anwaltlich bereits vertretene Personen im Umfang dieses Vertretungsverhältnisses
  • komplexe Rechtsauskünfte, die einer eingehenden Überprüfung der Rechtslage bedürfen
  • Klagen/Anträge komplexen Inhalts

z.B. Anlegerklagen, gesellschaftsrechtliche Klagen, Anträge auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Verbücherungsanträge im Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge nach MRG und WEG, Adoptionsverträge, Vorsorgevollmachten

  • Überprüfung von Verträgen, Testamenten, Abrechnungen
  • Privatanklagen und sonstige Anträge im Strafverfahren
  • Rechtsmittel (ausgenommen Verfahrenshilfe)
  • Exekution ausländischer Titel


Ein Dolmetsch kann am Amtstag nicht zur Verfügung gestellt werden