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Zuständigkeit

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:

  • Afritz am See
  • Arnoldstein
  • Arriach
  • Bad Bleiberg
  • Feistritz an der Gail
  • Feld am See
  • Ferndorf
  • Finkenstein am Faaker See
  • Fresach
  • Hohenthurn
  • Nötsch im Gailtal
  • Paternion
  • Rosegg
  • St. Jakob im Rosental
  • Stockenboi
  • Treffen am Ossiacher See
  • Velden am Wörther See
  • Villach
  • Weißenstein
  • Wernberg