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Zuständigkeit

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:

  • Alberndorf in der Riedmark
  • Altenberg bei Linz
  • Eidenberg
  • Engerwitzdorf
  • Feldkirchen an der Donau
  • Gallneukirchen
  • Goldwörth
  • Gramastetten
  • Hellmonsödt
  • Herzogsdorf
  • Kirchschlag bei Linz
  • Lichtenberg
  • Linz
  • Ottensheim
  • Puchenau
  • Sonnberg im Mühlkreis
  • St. Gotthard im Mühlkreis
  • Steyregg
  • Walding
Hinweis:
Bei Linz ist das Bezirksgericht Urfahr örtlich für Verfahren zuständig, die sich auf das Stadtgebiet Linz nördlich der Donau (Stadtteile Urfahr, Pöstlingberg und St. Magdalena) beziehen.